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VSV/Holzinger: Achtung vor VKI-Vergleich mit Verbund wegen Strompreiserhöhung

VSV/Holzinger: Achtung vor VKI-Vergleich mit Verbund wegen Strompreiserhöhung
📆 2.09.2024 🕑 8:42

| Emittent: Verbraucherschutzverein |

Kunden steht erheblich mehr an Rückzahlungen zu

Der Verbraucherschutzverein (VSV) warnt vor einem offenbar wahlkampfbedingten laschen Vergleich des Verbund mit dem VKI. Der VKI hatte schon vor etwa einem Jahr eine Verbandsklage gegen den Verbund in zweiter Instanz beim OLG Wien gewonnen. Nun erst wird ein Vergleich zwischen Verbund und VKI verkündet, ohne dass der Oberste Gerichtshof (OGH) hätte Stellung nehmen können. Der Verbund hat offenbar eine Revision im letzten Augenblick zurückgezogen und mit dem VKI einen laschen Vergleich geschlossen, den Minister Rauch nun verkündet.

„Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu, als in diesem Vergleich vereinbart wurde,“ kritisiert Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. 

„Sowohl die indexbasierte Preiserhöhung aus 2022, als auch die Preiserhöhung mit Verweis auf den reinen Gesetzestext des Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) ab 1.3.2023 sind nun von Gerichten für unwirksam erklärt worden. Der Vergleich des VKI bezieht sich aber nur auf die Erhöhung anhand des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) im Jahr 2022 und lässt die weitere Preiserhöhung um bis über 200 Prozent außen vor.“
 

Auch Preiserhöhung aus 2023 unwirksam.

In einem Musterprozess des VSV hat das Handelsgericht Wien, die Preiserhöhung des Verbundes aus 1.3.2023 auf Basis einer Wiedergabe des Gesetzestextes für unwirksam erklärt. Die Parameter einer Preisänderung müssen bereits im Vertrag vereinbart werden; ein Hinweis erst im Erhöhungsschreiben reicht nicht aus.

Der Verbund hat als Reaktion auf eine Vereinbarung mit der AK OÖ verwiesen, wonach alle Kunden bis zu 85 Euro automatisch erstattet bekommen hätten. 

„Das war ein Butterbrot und keine Rückzahlung von zu viel bezahlten Preisen. Denn gerade bei höherem Stromverbrauch haben die Kunden mehrere hundert bis tausend Euro zu viel bezahlt. Und da die Preiserhöhung auch nicht rückgängig gemacht wurde, zahlen die Kunden bis heute viel zu hohe Strompreise,“ sagt Holzinger. „Wir betrachten diese Zahlungen als Anzahlung auf eine faire Rückzahlung.“

 

Vergleich nur über Preiserhöhung aus 2022 ist nachteilig für Kunden.

Nun hat das OLG Wien die Vereinbarung einer Preisänderung anhand des ÖSPI für unwirksam erklärt und Verbund und VKI haben zugewartet, um den Vergleich zeitnah vor der Nationalratswahl zu verkünden.

„Diese Preiserhöhung aus 2022 führte auch zu deutlich überhöhten Preisen und war auch der Ausgangspunkt für die nächste Erhöhung ab 1.3.2023. Daher ist ein Vergleich nur über die Erhöhung 2022 für die Kunden nachteilig,“ warnt Holzinger.„Die Kunden sollten diesen lahmen Vergleich nicht unterzeichnen, sondern sich einer Sammelklage des VSV gegen den Verbund anschließen, um erheblich höhere Rückzahlungen durchsetzen zu können.“

 

Dazu muss man nur seine Ansprüche dem VSV zum Inkasso abtreten und der Prozessfinanzierer Padronus unterstützt eine Sammelklage nach österreichischem Recht für beide Preiserhöhungen aus 2022 und 2023.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis

Rückfragen

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA
Telefon: 0650/ 2110878
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.at
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

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