| Emittent: Bundesministerium fĂĽr Arbeit und Wirtschaft |
„Mit der neuen Regelung sichern wir die Budgetkonsolidierung, ohne die Energiepreise zu erhöhen und ohne Investitionen in erneuerbare Energieformen zu stoppen. Versorgungssicherheit, erneuerbare Energien und stabile Preise bleiben im Fokus unserer Energiepolitik – ohne zusätzliche Belastungen fĂĽr Verbraucher“, so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und weiter: „Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Budgetkonsolidierung und stellen gleichzeitig sicher, dass durch diese Lösung weder Preise erhöht noch Investitionen in erneuerbare Energien, einschlieĂźlich Pumpspeicher als „Batterien der Alpen“, gestoppt werden. Erneuerbare bleiben somit attraktiv und spielen weiterhin eine SchlĂĽsselrolle in der heimischen Energieversorgung.“
In der neuen Ausgestaltung setzt die Regelung die bisherigen Energiekrisenbeiträge für Strom (EKB-S) und fossile Energie (EKB-F) mit angepassten Parametern fort. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass Investitionen in erneuerbare Energieprojekte steuerlich anrechenbar bleiben und es keinen Preisaufschlägen zu Lasten der Kunden kommt.
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