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Mehrheit für Adaptierungen zur Energiekostenpauschale und für abgabenrechtliche Rotkreuzgesetz-Novelle
Wie bereits für das Jahr 2022 sollen Neue Selbstständige auch für 2023 einen Energiekostenzuschuss zur Abfederung der hohen Energiepreise erhalten. Der Nationalrat hat sich heute mit breiter Mehrheit für eine entsprechende Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien ausgesprochen.
Mehrheitlich beschlossen die Abgeordneten Adaptierungen im Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz zur Energiekostenpauschale und nahmen auch den aktuellen KMU-Bericht mehrheitlich zur Kenntnis.
Eine gemeinsam von ÖVP, SPÖ und Grünen eingebrachte Rotkreuzgesetz-Novelle soll eine Weiterführung der abgabenrechtlichen Verwaltungspraxis sicherstellen und wurde vom Nationalrat mit Mehrheit beschlossen.
410 € Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige für 2023
Die Novelle zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz betrifft das Pauschalfördermodell des Energiekostenzuschusses (Energiekostenpauschale). Um sämtliche Förderanträge von Kleinunternehmen für das Jahr 2023 abwickeln zu können, sollen technische Adaptierungen vorgenommen werden. Außerdem ist geplant, die Gültigkeitsdauer des Gesetzes zur Durchführung der Förderprogramme bis Ende 2025 zu verlängern.
Darüber hinaus soll Neuen Selbstständigen auch für das Jahr 2023 ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von 410 € gewährt werden. Damit wollen ÖVP und Grüne die „nach wie vor außergewöhnlich hohen Energiepreise“ abfedern. Einen derartigen Zuschuss hat es bereits für das Jahr 2022 gegeben. Die Auszahlung soll in Form einer einmaligen Gutschrift auf das Versicherten-Beitragskonto im dritten Quartal 2024 erfolgen. Profitieren vom Zuschuss werden auch Neue Selbständige, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG (und nicht im GSVG) versichert sind – sie sollen überdies eine Nachzahlung für das Jahr 2022 erhalten.
Die Reparatur bei der Energiekostenpauschale brauche es nur durch den wiederholten „Gesetzesproduktionspfusch der Bundesregierung“, kritisierte Christoph Matznetter (SPÖ), daher werde er dem nicht zustimmen. Ähnliches gelte zwar für den Energiekostenzuschuss, der im Nachhinein repariert werde, wobei er dafür aber Zustimmung signalisierte. Auch Rainer Wimmer (SPÖ) meinte, dass die „ständigen“ Gesetzeskorrekturen – wie nunmehr zu den Neuen Selbstständigen – „des Parlaments nicht würdig“ seien. Außerdem seien die Unterstützungsmaßnahmen nur notwendig, weil die Bundesregierung die Inflation „durchrauschen“ lasse und etwa bei Mieten oder Lebensmitteln keine Gegenmaßnahmen ergriffen habe.
Axel Kassegger (FPÖ) schloss sich der Kritik an, dass hier nun ein „Gesetzespfusch“ repariert werden solle. Er bemängelte außerdem, dass die Bundesregierung nicht die Ursachen der gestiegenen Energiekosten abarbeite, sondern diese mitbewirke – etwa durch die Corona- oder Sanktionspolitik und indem Landesenergieversorger Preissenkungen nicht weitergeben würden. Mit Milliardengeldern würden stattdessen nur die Symptome bekämpft. Die Menschen müssten die hohen Energiepreise zahlen, während die Bundesregierung ihnen nur einen Bruchteil zurückgebe, kritisierte Christian Ragger (FPÖ). Zugleich gebe es hohe Gewinne für Energieversorger und die Inflation werde weiter angetrieben. Zustimmen werde er jedoch beim Energiekostenzuschuss, so Ragger.
Gerald Loacker (NEOS) signalisierte Ablehnung zu beiden Punkten, zumal er hohe Steuern und Inflation darauf zurückführt, dass die Regierung Geld nach der „Gießkannenmethode“ verteile. Stattdessen sollte man aus seiner Sicht Energiekostenzuschüsse gezielt auf den Bedarf der Unternehmen zuschneiden. Darüber hinaus würden Politiker:innen in landeseigenen Energieversorger-Aufsichtsräten „sitzen“, die dort nicht hingehören würden, meinte Loacker.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) wiederum erachtet die Änderungen im Energiekostenzuschussgesetz für wichtig. Es gehe darum, die Belastungen durch die Mehraufwendungen reduzieren zu können. Die Pauschalen seien als niederschwelliges System konzipiert, wodurch man auch den Neuen Selbstständigen helfe. Aus Sicht von Elisabeth Götze (Grüne) haben die gestiegenen Energiekosten vor allem mit der Abhängigkeit von russischem Gas und mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zu tun. Der Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige betreffe 70.000 Menschen in Österreich, die nunmehr für 2022 und 2023 jeweils rund 400 € auf das Sozialversicherungskonto gutgeschrieben bekommen sollen. Eine Pauschalierung gebe es auch für Kleinbetriebe beim Energiekostenzuschussgesetz, für das heute technische Anpassungen beschlossen würden, so Götze.
Novelle zum Rotkreuzgesetz
Die Änderung des Rotkreuzgesetzes soll sicherstellen, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine abgabenrechtlich weiterhin als Körperschaften des öffentlichen Rechts behandelt werden können. Hintergrund dafür ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, wonach für die entsprechende Verwaltungspraxis bisher keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht.
Neben ÖVP, SPÖ und Grünen unterstützte auch die FPÖ die Initiative. So begrüßte Maximilian Linder (FPÖ) die Klarstellung einer jahrzehntelang gängigen Praxis. Es dürfe nicht sein, dass Freiwilligenorganisationen Abgaben leisten müssen, betonte er. Die Unsicherheiten in der Auslegung würden nunmehr beseitigt, erörterte auch Andreas Hanger (ÖVP), der ähnlich wie Franz Hörl (ÖVP) seine Wertschätzung und Dank für Rettungs- und Freiwilligenorganisationen aussprach. Es stelle eine Selbstverständlichkeit dar, jetzt festzuschreiben, dass das Österreichische Rote Kreuz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, so Hörl. Auch David Stögmüller (Grüne) bezeichnete den Schritt als sinnvolle Maßnahme, die auch Sicherheit für tausende Freiwillige bedeute. Das Ehrenamt stelle eine wesentliche Stütze für die Gesellschaft dar, unterstrich Stögmüller. Gegenüber entsprechender Kritik von Mario Lindner (SPÖ) wies er auf Maßnahmen der Bundesregierung für Freiwilligenarbeit wie etwa das Freiwilligenjahr, Freiwilligenzentren oder die Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit hin. Lindner vermisst demgegenüber echte Reformen für den Arbeitsalltag der Rettungsorganisationen. So gelte es aus seiner Sicht etwa, Sanitäter:innen in das Gesundheitsberuferegister sowie in das Nachtschwerarbeitsgesetz aufzunehmen.
KMU-Bericht zeigt hohe Innovationsfreude kleiner und mittlerer Unternehmen
Im Jahr 2022 gab es in Österreich rund 601.300 Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Dies entspricht einem Anteil von 99,8 % aller Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft hierzulande. Mehr als 2,4 Mio. Personen und damit zwei Drittel aller Beschäftigten in der Wirtschaft hatten 2022 ihren Arbeitsplatz in einem KMU. Darüber hinaus wurden rund sechs von zehn Lehrlingen in Klein- und Mittelbetrieben ausgebildet. 2022 belief sich der Umsatz der KMU auf 626 Mrd. € bzw. auf 58 % der gesamten Umsätze der marktorientierten Wirtschaft. Diese Zahlen sind dem Bericht „KMU im Fokus 2023“ über die Situation und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der österreichischen Wirtschaft zu entnehmen, den Wirtschaftsminister Martin Kocher vorgelegt hat. Der Bericht wurde im Nationalrat mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/pst
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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